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Artikel 13 und GT - Eins (Gelesen: 1462 mal)
hrkothe
Le Mans Sieger
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GT-Eins Forums-User
Beiträge: 7939
Müllheim
Artikel 13 und GT - Eins
01.03.19 um 13:53:02
 
Einfach mal die Frage an Harald ( oder auch jemand anders der da mehr Ahnung von hat als ich  Smiley ) :
Welche Auswirkungen hätte Artikel 13 für dieses Forum?  hä?

Ich packe dieses Video mal dazu:
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Fred G. Eger
Le Mans Sieger
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Beiträge: 10662
Lüneburg
Re: Artikel 13 und GT - Eins
Antwort #1 - 03.03.19 um 16:49:57
 
Soweit ich mich eingelesen habe: Kaum Auswirkungen. Ich würde sogar soweit gehen und sagen: Keine.

Zum einen: GT-Eins macht keine Gewinne durch geladene oder platzierte Bilder oder Videoas, anders ist es bei Twitter, Flickr, Instagram oder YouTube z.B.
Zum anderen: Hier kann nicht "hochgeladen" werden, sondern nur Links gesetzt werden zu Plattformen auf denen die Bilder und Videos hochgeladen werden. Und für diese greift Artikel 13. Deren Gewinne sollen mit dieser "neuen" Regelung auch an die Rechteinhaber geteilt werden. Dies kann durch Einzelzahlungen direkt an die Rechteinhaber geschehen, oder durch Pauschalzahlungen an Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Bild, VG Wort u.a.).

Einer der sich etwas mehr auskennt als unsere Politdarsteller in Brüssel oder Straßburg hat hier mal zusammengefasst: Media Dateien und klickbare Links in Beiträgen und Signaturen sind nur für registrierte Mitglieder verfügbar!!  Du musst Dich Einloggen
(Betrifft jetzt primär Musik und Videos, weil der aus dieser Ecke kommt, kann aber mit einigem Nachdenken auch auf Bilder/Fotos übertragen werden.)
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hrkothe
Le Mans Sieger
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GT-Eins Forums-User
Beiträge: 7939
Müllheim
Re: Artikel 13 und GT - Eins
Antwort #2 - 03.03.19 um 18:30:34
 
Alles klar, vielen Dank  Smiley
Und auch danke für den Link, interessanter Artikel  Smiley

( muss auch sagen das ich etwas nicht bedacht habe: hier lässt sich ja kein Bild direkt hochladen, lediglich der Link zum Bild, hast du ja auch erwähnt. Hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht dran gedacht )
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