leverkusenER78
GT-Pilot
 
Offline
Beiträge: 451
Leverkusen
|
Ok, habe nicht behauptet das bei der FIA alles logisch zugeht. Bathurst und Macau haben den "Vorteil" keinen tödlichen Unfall in den letzten Jahren produziert zu haben (auch wenn es beim F3 Rennen in Macau knapp war). Das hat natürlich die NS etwas mehr in den Fokus gerückt. Wobei ihc die Rennen in Macau durchaus kritischwer sehe als am Ring. Die Diskussion wurde ja auch eher durch das interne Papier des DMSB angeheizt. wie dem auch sei, es ist irgendwas im Gange!
Weil ich beim Durchlesen der aktuellen Ausschreibung gerade drüber gestolpert bin, bzgl der "Soundthematik"
"1.9 Geräuschbestimmungen 1.9 Noise regulationsegulations Die gültigen DMSB-Geräuschvorschriften (siehe DMSBHandbuch, blauer Teil), sowie die Lärm- und Schallschutzbestimmungen des Nürburgring, sind einzuhalten. Die maximal zulässigen Geräuschgrenzwerte betragen für die Fahrzeug-Klassen V1, V2, V3, V4, V5, V6, VT1, VT2, VT3, und Cup5 = 128 dB(A) nach LWA-Verfahren und 96 dB(A) nach LP-Verfahren; für alle anderen Fahrzeug-Klassen = 130 dB(A) nach LWA-Verfahren und 98 dB(A) nach LP-Verfahren. Dieser Geräuschwert wird nach der DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode obligatorisch für alle Rundstreckenveranstaltungen) ermittelt. Hinweis: Bei den VLN-Veranstaltungen werden die Geräuschwerte der Fahrzeuge, gemäß Vorgabe der zuständigen Behörde, während des Trainings / Zeittrainings (Qualifying) und Rennens an fünf (5) Meßstellen entlang der gesamten Rennstrecke (Nordschleife + GPKurs), durch eine von VLN, Veranstalter und Nürburgring unabhängige und neutrale Organisation, permanent überwacht. Bei Überschreitung des zulässigen Geräuschgrenzwertes während des Trainings / Zeittrainings (Qualifying) oder Rennens bei einer VLN- Veranstaltung wird das Fahrzeug zur Beseitigung des Mangels an seine Box bestellt (schwarze Flagge mit oranger Scheibe), und/oder kann im Wiederholungsfalll mit einer Wertungsstrafe belegt werden. Die Entscheidung obliegt dem Rennleiter / Renndirektor."
|