Harald schrieb am 22.10.16 um 15:52:35:Gibt es eigentlich eine Mindeststandzeit bei den Boxenstopps?
Ab wann fällt diese weg?
Ja.
13. 2 Mindestboxenzeit
Alle Fahrzeuge der Klassen SP-X, SP-PRO, SP8T, SP9 (FIA-GT3), müssen während des Rennens bei jedem Boxenstopp eine Mindestboxenzeit einhalten.
Als Mindestboxenzeit wird die Zeitspanne zwischen dem Überqueren der Boxeneinfahrtslinie und dem Überfahren der Linie am Ende der Boxengasse definiert.
Für Fahrzeuge für Fahrzeuge der Klassen SP6-SP8 ist die Einhaltung der Mindestboxenzeit vorbehaltlich abweichender Einstufungen im Rahmen der BoP nicht vorgeschrieben.
Die Länge der Mindestboxenzeit des ersten Boxenstopps richtet sich nach der gefahrenen Rundenanzahl des Stints / Rennabschnitts welcher mit dem Start des Rennens beginnt und mit der 1. Einfahrt in die Boxengasse beendet wird (siehe Spalte A).
Für die Mindestboxenzeit der darauffolgenden Boxenstopps ist hiernach jeweils die Anzahl der beendeten Rennrunden des Rennabschnitts ausschlaggebend, welcher mit dem Verlassen der Boxengasse begonnen und mit der Einfahrt in die
Boxengasse beendet wird (siehe Spalte B).
Nach Verlassen des dem Fahrzeug zugeteilten Boxenvorplatzes muss das Fahrzeug mit maximal 60 km/h bis zum Ende der Boxengasse fahren. Ein Anhalten oder deutliches Verlangsamen des Fahrzeugs in der Boxengasse ist nach Verlassen des Boxenvorplatzes nicht erlaubt und wird durch die Sportwarte in der Boxengasse überwacht. Unter keinen Umständen dürfen andere Teilnehmer behindert oder gefährdet werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Meldung an den Rennleiter.
Eine Unterschreitung der Mindestboxenzeit wird bestraft.
Für alle Veranstaltungen mit einer Renndauer von 4 Stunden wird vorstehende Regelung außer Kraft gesetzt, wenn das gesamtführende Fahrzeug die 19. Rennrunde beendet hat. Die 19. Rennrunde gilt als absolviert, wenn das führende Fahrzeug am Ende der 19. Runde die Boxeneinfahrtslinie oder die Start / Ziel Linie überquert hat.
Für alle Veranstaltungen mit einer Renndauer von 6 Stunden wird vorstehende Regelung nach einer Renndauer von 4,5 Stunden außer Kraft gesetzt.
Für die ordnungsgemäße Funktion der Tankanlage ist ausschließlich der Vermieter der Rennstrecke verantwortlich.