Teil II
Zitat:Der Streckenbetrieber ist lediglich zu verantworten wenn er Mängel oder potentielle Gefahren vorher bewusst ignoriert hat oder es wiederholt zu Unglücken an der selben Stelle kommt ohne dass diese verbessert wurde.
Oder wenn die Vorkehrungen nicht mehr dem mittlerweile üblichen Stand der Technik entsprechen.
Zitat:Für einen generellen Unfall kann man den Streckenbetreiber jedoch nicht verantwortlich machen, auch nicht wenn etwas passiert. Da man dem Betreiber allerhöchstens Fahrlässigkeit vorwerfen kann und die bei einem normalen Unfall ja nicht gegeben ist.
"Allerhöchstens" ist gut
Fahrlässige Tötung gibt bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe, fahrlässige Körperverletzung 3 Jahre oder Geldstrafe. Letzteres ist aber immerhin nur ein Antragsdelikt.
Er wird sich auf jeden Fall der Untersuchung stellen müssen. Selbst wenn er für die Ursache des Unfalls nichts zu tun hat, kann es sein, daß er bei falschen/fehlerhaften Vorkehrungen für die Folgen des Unfalls mit verantwortlich gemacht wird.
Wenn Unfälle mit Verletzten und Toten passieren, wird eine ganze Reihe Fragen zu klären sein, z.B.:
- Was war die Ursache?
- Wie genau ist der Unfall verlaufen?
- Welche Verletzungen haben die Geschädigten genau erlitten?
- Was genau hat die Verletzungen verursacht?
- Wenn jemand starb: Wann genau und warum? (kann auch bei schweren Verletzungen ein Thema sein)
- Rettungspersonal vor Ort? (Anzahl, Ausrüstung, Ausbildung)
- Welche Streckensicherungsmaßnahmen gab es an der Stelle?
- Waren sie geeignet?
- Waren sie richtig gewartet?
- Entsprachen sie dem aktuellen Stand der Technik?
Und das ist noch lange nicht alles was es zu klären gilt. Manches davon steht in direktem Zusammenhang, manches für sich alleine.
Zitat:Wenn solche Klauseln nichtig sind, wie du sagst. Dann würden sich die Rennfahrer bei Unfällen wahrscheinlich gegenseitig verklagen. Bei Rennen besteht schon eine rechtliche Sonderstellung, wodurch nur unter bestimmten Umständen überhaupt rechtlich vorgegangen werden kann.
Da müssen wir immer schauen, worüber wir genau reden. Richtig ist tatsächlich, daß Sport generell eine Sonderstellung inne hat und übliche Verletzungen, die sich Sportler gegenseitig bei Ausübung des Sports zufügen, tatsächlich kaum verhandelbar sind. Aber auch das hat seine Grenzen, sehr grobe Regelverstöße mit entsprechenden Folgen können sehr wohl vor Gericht landen. Vor zwei oder drei Jahren wurde ein Fußballer zu Schadensersatz verurteilt, weil er einen anderen Spieler bei einem Foul so das Knie kaputtgetreten hat, daß er dadurch arbeitsunfähig wurde. War ein Novum in Deutschland.
Was anderes wäre es, wenn sich ein Fußballer den Haxen brechen würde, weil er in ein Maulwurfloch im Rasen tritt. Wenn der Rasen in einem nicht zumutbaren Zustand gewesen wäre, könnte der Vereins tatsächlich ein Problem kriegen.