hannesrsr
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GT-Eins Forums-User
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Rheydt
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Das Reglement haben die Herren Weiner und Schrey sicherlich gelesen,aber wo kein Kläger, da kein Richter!!
Nehmen wir einmal an, die Fahrzeuge, hier Porsche 996 RSR z.B. Weiner oder Mösgen RSR, beides org. Porsche Rennfahrzeuge, würden in dieser Form weiterhin in der Gr. H zu gelassen, wären sie, nimmt man einmal das recht freizügige Gr. H Reglement und rüstet auf, " unschlagbare Gesamtsieger Fahrzeuge".
Technisch gesehen unterscheidet sich ein 2004 RSR nicht all zu viel von sagen wir einmal einem 997 GT3 R, optisch kann das Fahrzeug problemlos auf den Stand eines 2013 GT3 R umgebaut werden, was die Aerodynamik des aktuellen Fahrzeuges mit einschließt. ( z.B. bei ZIM-SPEED ) Technisch sprich hier Motor und Getriebe wären auch kein Problem. Dann ohne Restriktoren wäre eine Motorleistung von ca. 580 PS bei einen offnen 4 L GT3 R Motor ohne weiteres machbar. Dazu dann Paddle Shift Schaltung, Traktionskontrolle, neustes ABS, ESP usw. Fahrwerks technisch ist ein Umbau auf die aktuelle Geometrie auch keinerlei Hexenwerk, dann noch Keramikbremsanlage und wir haben ein fantastisches Rennfahrzeug. Jetzt kommt noch das Reglements bedingte Mindestgewicht von 1165 Kg ( ein weiterer Vorteil von ca. 125 Kg gegenüber einem GT3 R , 2013 BOP), keine Tank- Restriktoren und keine festgelegten Tankzeiten bzw. Standzeiten, nochmals ein riesiger Zeitvorteil. Und zum Schluß packen wir noch eine TOP- Fahrerbesetzung aufs Auto, sagen wir einmal Stippler, Basseng, Mamerow dann würden die Kreise um der den Rest der Konkurrenz fahren und 8°° min wären kein Thema mehr!! Und ich wäre mit meinem Latein noch nicht am Ende.
Aber wie schon gesagt ein 996 RSR in Werksausführung ist nicht Gr. H zulässig. !! Zwinkernd Livevorschau öffnen Livevorschau
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